Während früher die Versicherungsbedingungen bei allen Versicherern gleich waren, hat die Liberalisierung im Versicherungsmarkt den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt, sehr
individuelle Leistungen anzubieten. Dies ist für den Versicherungsnehmer durchaus günstig, allerdings erfordert es eine intensive Auseinandersetzung mit den angebotenen „Bausteinen“.
Hier so viel: Ich empfehle dringend den Abschluss einer sogenannten Fahrerschutzversicherung, die den Fahrer eines Pkw so stellt wie jeden mitfahrenden Passagier, d. h. er hat im Falle eines Unfalls, bei dem keine Ansprüche gegen andere geltend gemacht werden können, Ansprüche gegen die eigene Versicherung, z.B. auch auf Schmerzensgeldleistungen, Verdienstausfall etc.
© 2019, Rechtsanwalt M. Mattis, www.ra-mattis.de