Besonders heikel sind bei der Beantragung des Berufsunfähigkeitsversicherungsschutzes die sogenannten Gesundheitsfragen, die der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten hat. Eine Vielzahl der von mir in diesem Bereich als Fachanwalt für Versicherungsrecht bearbeiteten Mandate hatte ihren Grund darin, dass bei Antragstellung gemachte Angaben von dem aufnehmenden Versicherungsmakler bzw. -vermittler bagatellisiert und nicht registriert wurden.

Tritt der Leistungsfall ein, holt der Versicherer routinemäßig Auskünfte bei den behandelnden Ärzten und den Krankenversicherern ein. Stellen sich dann vermeintliche Falschangaben heraus, tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, kündigt diesen oder erklärt gar die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

Die Empfehlung der Richter des Versicherungssenats des Bundesgerichtshofs lautet übrigens, dass jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, zugleich auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Für so streitträchtig halten die Bundesrichter also diese Versicherungssparte!