Auch in diesem Bereich ist die Bestimmung der Leistungshöhe nicht immer einfach. Sollten nach einem versicherten Unfallereignis körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, holt der Versicherer häufig ein Gutachten ein. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Instituten, die sich auf die Erstellung von Gutachten in den Bereichen Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung spezialisiert haben. Einige von diesen Instituten arbeiten ausschließlich auf Seiten der Versicherer. Das Ergebnis ist für Versicherungsnehmer erwartbar nicht immer das gewünschte. Auch hier lohnt sich mitunter eine frühe fachkundige Beratung, um das Entstehen solcher Gutachten zu verhindern. Die Anwendung der im Bereich der Unfallversicherung heranzuziehenden Gliedertaxe ist für Laien undurchsichtig.